Pflegegrad 4: Alle Leistungen und Geldbeträge 2025 – Ein umfassender Überblick
Pflegegrad 4 bedeutet für Betroffene und Angehörige eine erhebliche Belastung, denn die Selbstständigkeit ist stark eingeschränkt. Im Jahr 2025 stehen Ihnen jedoch vielfältige Leistungen zur Verfügung, um die Pflege zu Hause oder im Heim zu finanzieren. Dieser Leitfaden fasst alle Geldbeträge, Sachleistungen und Zuschüsse für Pflegegrad 4 verständlich zusammen.
Welche Geldbeträge stehen mir bei Pflegegrad 4 im Jahr 2025 zu?
Bei der Einstufung in Pflegegrad 4 erhalten Sie Anspruch auf monatliche Geldleistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe hängt davon ab, ob Sie zu Hause gepflegt werden oder stationäre Hilfe in Anspruch nehmen. Für die häusliche Pflege gibt es das Pflegegeld, das Sie direkt an Ihre pflegenden Angehörigen auszahlen können. Alternativ können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen (Pflegesachleistung) oder beides kombinieren. Die konkreten Beträge für 2025 sind:
- Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige): 728 Euro monatlich.
- Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst): 1.863 Euro monatlich.
- Kombinationsleistung: Sie können Pflegegeld und Sachleistung anteilig nutzen, z. B. 50 % Sachleistung (931,50 Euro) und 50 % Pflegegeld (364 Euro).
Ein Ersatz für das Pflegegeld ist die Kombinationsleistung, die sich flexibel an Ihren tatsächlichen Hilfebedarf anpassen lässt. Beachten Sie: Das Pflegegeld wird nur bei regelmäßiger Nutzung der Pflegeeinsätze durch den Pflegedienst anerkannt.
Weitere wichtige Geldleistungen sind der Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich für Betreuung und Entlastung) und der Zuschlag für Pflegekräfte bei Pflegegrad 4 (55 Euro ab 1. Januar 2025). Außerdem können Sie bei Pflegegrad 4 einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von 215 Euro beantragen, der für Tages- oder Nachtepflege genutzt werden kann.

Welche Sachleistungen umfasst Pflegegrad 4?
Neben den Geldleistungen gibt es Sachleistungen, die den Pflegealltag erleichtern. Dazu gehören:
- Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch): Z. B. Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Die Kostenübernahme beträgt bis zu 42 Euro monatlich.
- Technische Pflegehilfsmittel: Z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Lifter. Sie können gemietet oder gekauft werden (Eigenanteil oft bis 25 Euro). Eine ausführliche Liste finden Sie in unserem Spezial zu Hilfsmitteln.
- Wohnraumanpassung: Zuschüsse für Umbauten wie breitere Türen, bodengleiche Duschen oder Treppenlifter. Die maximale Förderung beträgt 4.000 Euro pro Maßnahme.
- Häusliche Pflege durch Angehörige: Sie können Pflegekurse besuchen, um Techniken zu erlernen.
Die Nutzung von Technik im Pflegealltag, etwa durch Notrufsysteme oder smarte Bettschutzzentralen, kann ebenfalls über die Hilfsmittelverordnung finanziert werden. Dazu mehr in unserem Ratgeber zur Technologie im Pflegealltag.
Wie werden die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst berechnet?
Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Der Pflegedienst erstellt einen individuellen Pflegeeinsatzplan (z. B. für Grundpflege, Behandlungspflege oder hauswirtschaftliche Versorgung). Die Kosten werden mit der Pflegesachleistung (1.863 Euro monatlich) verrechnet. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Ein durchschnittlicher Pflegedienst verlangt rund 30–50 Euro pro Stunde. Bei typischen Pflegegrad-4-Bedarfen von etwa 40–60 Stunden monatlich können die Kosten schnell über der Sachleistungsgrenze liegen. Hier kann eine Kombinationsleistung helfen: Sie nutzen die Stunden des Pflegedienstes sparsam und setzen auf Eigenpflege für die restliche Zeit.
Wichtig: Die Pflegeversicherung übernimmt zudem die Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, wenn diese mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen – das ist ein indirekter finanzieller Vorteil.

Welche Zuschüsse gibt es für Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Für Pflegegrad 4 stehen spezielle Zuschüsse zur Verfügung, die Sie bei vorübergehender Abwesenheit der Hauptpflegeperson unterstützen:
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.806 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson verhindert ist (z. B. Urlaub oder Krankheit). Voraussetzung: Sie müssen mindestens 6 Monate gepflegt worden sein.
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro jährlich für stationäre Aufenthalte (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt).
- Tages- und Nachtpflege: Zusätzlicher Betrag von 1.298 Euro monatlich (inklusive Sachleistungskombination).
Ein Beispiel: Wenn Sie für zwei Wochen verreisen und Ihre Mutter nicht mitnehmen können, können Sie Verhinderungspflege beantragen. Die Kosten für einen Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung übernimmt die Versicherung bis zum Höchstsatz. Denken Sie auch an die Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.
Welche Leistungen bei stationärer Pflege (Pflegeheim) erhalten Sie?
Bei einem Umzug in ein Pflegeheim ändert sich die Finanzierung grundlegend. Die Pflegekasse zahlt einen monatlichen Zuschuss von 1.775 Euro (Stand 2025). Der Rest (Pflegeheimkosten minus Zuschuss) muss von Ihnen oder dem Sozialamt getragen werden. Bedenken Sie: Die Pflegeheimkosten liegen im Schnitt bei 2.500–3.500 Euro monatlich, sodass Sie trotz Zuschuss oft einen hohen Eigenanteil (ca. 800–1.200 Euro) zahlen müssen. Die ebenfalls nötige Unterkunft und Verpflegung müssen Sie vollständig aus eigener Tasche zahlen. Für eine detaillierte Abwägung hilft unser Vergleich zwischen häuslicher und stationärer Pflege.
Zusätzlich erhalten Sie einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro, wenn Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben.
Wie beantrage ich die Leistungen konkret?
Den Antrag auf Leistungen stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse – das ist in der Regel die Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. Gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Antrag auf Pflegeleistungen – entweder online oder postalisch. Die Kasse prüft dann die Einstufung und den Pflegegrad.
- Nachweis des Pflegegrades – Sie benötigen den Bescheid über Pflegegrad 4. Lesen Sie dazu unsere Anleitung zur Begutachtung durch den MDK.
- Wahl der Leistungsart: Entscheiden Sie, ob Sie Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination wünschen. Füllen Sie das entsprechende Formular aus.
- Rechnungen einreichen: Bei Hilfsmitteln oder Pflegedienst reichen Sie die Belege bei der Kasse ein. Viele Kassen akzeptieren monatliche Abrechnungen.
Vergessen Sie nicht, auch den Entlastungsbetrag und den Betreuungsbetrag separat zu beantragen – diese werden nicht automatisch ausgezahlt. Tipp: Der Entlastungsbetrag kann für Angebote wie Haushaltshilfen oder Begleitdienste eingesetzt werden.
Was Betroffene sagen – Erfahrungen mit Pflegegrad 4
Viele Angehörige berichten, dass die finanzielle Unterstützung grundlegend hilft, aber nicht ausreicht. Die monatlichen 728 Euro Pflegegeld decken kaum die Fahrtkosten für Arztbesuche oder die eigene Zeit. Eine pflegende Tochter schrieb uns: „Ich arbeite Teilzeit, um meine Mutter zu pflegen – das Pflegegeld gleicht nur einen Teil des Gehaltsverlusts aus.“ Ein anderer Nutzer lobte die Kombinationsleistung: „Mit 50 % Pflegedienst und 50 % Pflegegeld fahren wir gut – die Planung ist transparent.“ Ein dritter berichtet: „Die Verhinderungspflege hat uns im Sommer gerettet – wir konnten eine Woche in den Urlaub fahren, während eine Vertretung einspringt.“
Eine Hausfrau aus Bayern sagt: „Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist zwar niedrig, aber für eine wöchentliche Putzhilfe eine echte Hilfe.“ Ein Herr aus NRW findet: „Die Wohnraumanpassung war kompliziert zu beantragen, aber letztlich haben wir die Duschwanne entfernen lassen – der Zuschuss von 4.000 Euro hat viel geholfen.“




