Pflegegrad 2: Hilfsmittel und technische Unterstützung – Was steht Ihnen zu?
Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel und technische Unterstützung in Höhe von 40 Euro monatlich – das sind 480 Euro pro Jahr. Dieses Geld können Sie flexibel für Produkte aus dem breiten Spektrum der sogenannten „Pflegehilfsmittel“ einsetzen, von einfachen Alltagshilfen bis hin zu anspruchsvollen technischen Geräten. Wir zeigen Ihnen, welche Hilfsmittel für Personen mit Pflegegrad 2 besonders sinnvoll sind und worauf Sie bei der Beantragung und Auswahl achten sollten.
Welche Hilfsmittel werden bei Pflegegrad 2 übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für sogenannte „Pflegehilfsmittel“ – hierzu zählen sowohl Verbrauchsartikel als auch technische Hilfen. Bei Pflegegrad 2 können Sie pro Monat bis zu 40 Euro (bzw. 480 Euro jährlich) für Pflegehilfsmittel abrechnen. Die wichtigsten Kategorien:
- Technische Pflegehilfsmittel: Dazu gehören unter anderem Pflegebetten, Rollatoren, Duschstühle, Toilettenstuhlauflagen, Treppenlifte oder Personenlifter. Für größere Anschaffungen wie ein Pflegebett (Kosten: ab etwa 800 Euro aufwärts) können Sie den monatlichen Zuschuss auch ansparen.
- Verbrauchsartikel: Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Inkontinenzmaterial. Diese werden oft direkt von der Pflegekasse geliefert, wenn Sie einen Vertrag mit einem entsprechenden Anbieter abschließen.
- Hilfsmittel zur Alltagserleichterung: Greifhilfen, Besteck mit verdickten Griffen, Anziehhilfen oder spezielle Nackenkissen.
Beachten Sie: Für Pflegegrad 2 ist der monatliche Betrag von 40 Euro gedeckelt – Sie können also nicht jeden Wunsch erfüllen. Planen Sie daher Prioritäten. Mehr über die konkreten Kosten und Geldbeträge lesen Sie in unserem Artikel Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Geldbeträge 2025.
| Kategorie | Beispiele & typische Kosten | Einsatz bei Pflegegrad 2 |
|---|---|---|
| Verbrauchsmaterial (monatlich) | Inkontinenzeinlagen (ca. 15–40 €), Handschuhe (ca. 10 €) | Häufig sinnvoll, bis zu 40 €/Monat abrechenbar |
| Technische Kleinhilfsmittel | Greifhilfe (ca. 15 €), Duschhocker (ca. 30–60 €) | Günstig, meist problemlos erstattungsfähig |
| Großgeräte (einmalig) | Pflegebett (800–2.500 €), Personenlifter (500–1.500 €) | Ansparung des Monatsbudgets möglich; Zuschuss oft nur Teilbetrag |
| Rollatoren/Rollstühle | Rollator (ca. 100–300 €), Elektrorollstuhl (2.000–6.000 €) | Rollator oft über Pflegegrad 2 finanzierbar; Elektrorollstuhl meist nur bei höherem Grad |

Welche technischen Hilfsmittel sind bei Pflegegrad 2 besonders nützlich?
Besonders technische Unterstützung kann die Pflege zuhause enorm erleichtern. Bei Pflegegrad 2 denken viele zuerst an ein Pflegebett – aber auch andere Geräte lohnen sich:
- Duschstuhl oder Duschhocker: Ab ca. 30 Euro erhältlich, reduziert das Sturzrisiko im Bad.
- Treppenlift: Kosten meist 2.500–6.000 Euro. Der monatliche Zuschuss von 40 Euro reicht hierfür allein nicht – aber Pflegekassen gewähren oft zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro aus dem „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“-Topf. Klären Sie das unbedingt vorab.
- Personenlifter (Patientenlifter): Ab ca. 500 Euro (mechanisch) oder 1.200 Euro (elektrisch). Hilfreich, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr selbstständig aufstehen kann.
- Notrufsysteme (Hausnotruf): Monatliche Kosten ca. 20–40 Euro. Teilweise über die Pflegekasse finanzierbar; viele Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab.
Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob Sie für technische Geräte nicht doch einen höheren Zuschuss bekommen – erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach „Zusatzleistungen“ für Wohnraumanpassungen. Weitere Auswahlhilfen zu Betten und Rollatoren finden Sie in Pflegegrad 2: Pflegebett, Rollator & Co. – worauf achten?.
Wie beantrage ich Hilfsmittel bei der Pflegekasse?
Die Beantragung läuft in der Regel so:
- Beratung: Lassen Sie sich von Ihrem Pflegedienst oder einem Sanitätshaus beraten, welches Hilfsmittel für Ihre Situation passt.
- Rezept oder Verordnung? Für technische Hilfsmittel (wie Pflegebett oder Rollator) benötigen Sie eine ärztliche Verordnung („Hilfsmittelverordnung“). Für einfache Verbrauchsmaterialien reicht oft ein formloser Antrag bei der Pflegekasse.
- Angebot einholen: Das Sanitätshaus oder der Lieferant erstellt ein Angebot.
- Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen: Die Kasse prüft die Notwendigkeit und genehmigt die Kostenübernahme bis zum Höchstbetrag von 40 Euro monatlich.
- Kauf oder Leihe: Viele Hilfsmittel werden leihweise gestellt (z. B. Pflegebetten). Sie zahlen dann nur den Eigenanteil.
Wichtig: Der Anspruch besteht nur für Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet sind. Ihr Sanitätshaus kann das prüfen. Details zur Antragstellung finden Sie in Pflegegrad 2 beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Haushaltshilfen?
Viele Angehörige verwechseln Hilfsmittel mit Hilfe im Haushalt. Klar: Pflegehilfsmittel sind Gegenstände oder Geräte, die die Pflege erleichtern. Haushaltshilfen (wie Putzarbeiten oder Einkäufe) fallen nicht darunter – sie sind Teil der sogenannten „Haushaltshilfe“ (§ 38 SGB XI) und werden nur in besonderen Fällen von der Kasse übernommen. Bei Pflegegrad 2 haben Sie zwar Anspruch auf Pflegegeld, aber nicht auf eine umfassende Haushaltshilfe.
Abgrenzung: Technische Hilfsmittel wie ein automatischer Fensteröffner oder ein Herd mit Abschaltautomatik sind ebenfalls nicht als Pflegehilfsmittel erstattungsfähig – sie gehören zur Wohnraumanpassung. Lesen Sie dazu auch Pflegegrad 2: Umstellung und Lebensqualität verbessern für Tipps zur häuslichen Anpassung.
Welche Kosten fallen selbst an – und was übernimmt die Kasse?
Der monatliche Zuschuss von 40 Euro ist ein Höchstbetrag. Bei teuren Anschaffungen (wie einem Pflegebett für 1.200 Euro) können Sie den Betrag ansparen – die Kasse übernimmt dann bis zu 480 Euro, der Rest bleibt als Eigenanteil. Beispielwerte:
- Einfacher Duschhocker: 40 Euro – voll über Zuschuss abgedeckt.
- Pflegebett (elektrisch verstellbar): 1.200 Euro – Kasse gibt 480 Euro Zuschuss, Sie zahlen 720 Euro selbst (plus ggf. Kosten für Matratze).
- Rollator: 120 Euro – häufig vollständig übernommen, da Verordnung ausreicht.
- Inkontinenzmaterial (monatlich): 35 Euro – voll erstattbar.
Denken Sie daran: Sie können auch nur einen Teil des Zuschusses monatlich nutzen – die 40 Euro verfallen nicht, sondern können auf spätere Anschaffungen angerechnet werden. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach einer „Sparmöglichkeit“.

Was sagen Nutzer zu den Hilfsmitteln bei Pflegegrad 2?
Herr Müller, 68, pflegt seine Frau (Pflegegrad 2): „Der Duschhocker war unsere erste Anschaffung – den hat die Kasse komplett übernommen. Für ein Pflegebett mussten wir 800 Euro selbst zahlen, aber der Zuschuss von 480 Euro hat gut geholfen. Am wichtigsten war der Treppenlift, den hat die Kasse sogar mit 3.500 Euro bezuschusst, weil das Haus umgebaut werden musste.“
Frau Schneider, 55, betreut ihre Mutter (Pflegegrad 2): „Ich wusste nicht, dass man die 40 Euro monatlich ansparen kann. So haben wir nach einem Jahr den Rollator bekommen – komplett kostenfrei für uns. Die Beratung im Sanitätshaus war super. Aber aufpassen: Manche Produkte sind nicht im Hilfsmittelverzeichnis, dann wird’s teuer.“
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Zuschuss für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2?
Der Zuschuss beträgt 40 Euro pro Monat, also 480 Euro im Jahr. Dieses Geld können Sie flexibel für Pflegehilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen.
Kann ich den Zuschuss auch für einen Treppenlift nutzen?
Ja, grundsätzlich ist der Treppenlift als technisches Hilfsmittel förderfähig. Allerdings deckt der monatliche Betrag von 40 Euro die Kosten (2.500–6.000 Euro) nicht allein. Sie können den Betrag ansparen. Zusätzlich gibt es oft einen Zuschuss für „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“ (bis zu 4.000 Euro). Klären Sie das vorab mit Ihrer Pflegekasse.
Brauche ich ein Rezept für Pflegehilfsmittel?
Für technische Hilfsmittel (wie Pflegebett, Rollator, Duschhocker) benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung. Für Verbrauchsartikel (wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen) reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Fragen Sie Ihr Sanitätshaus, das hilft bei der Beschaffung.
Was passiert, wenn ich den Zuschuss nicht voll ausschöpfe?
Sie können den nicht genutzten Betrag ansparen und für spätere Anschaffungen verwenden – das gilt für bis zu 24 Monate. Wichtig: Sie müssen die Ansparung nicht extra beantragen, sie erfolgt automatisch, wenn Sie keine Abrechnung einreichen. Beispiel: Nach 12 Monaten haben Sie 480 Euro angespart, die Sie für ein Pflegebett nutzen können.
Übernimmt die Kasse auch Kosten für einen Personenlifter?
Ja, wenn ein Arzt die Notwendigkeit bestätigt. Die Kosten liegen bei mechanischen Liftern ab 500 Euro, elektrische Modelle ab 1.200 Euro. Der Zuschuss von 40 Euro monatlich deckt oft nur einen Teil – Sie müssen den Rest selbst zahlen. Prüfen Sie auch, ob die Kasse einen höheren Zuschuss für „Schwerstpflege“ gewährt.
Kann ich Hilfsmittel auch ohne Sanitätshaus bestellen (z. B. online)?
Ja, Sie können Pflegehilfsmittel auch online kaufen. Beachten Sie: Der Artikel muss im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet sein. Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Bei Online-Käufen ohne vorherige Genehmigung besteht das Risiko, dass die Kasse die Kosten nicht übernimmt – holen Sie daher vor dem Kauf eine Kostenzusage ein.




