Pflegegrad 3: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel im Überblick

Welche Hilfsmittel stehen bei Pflegegrad 3 zur Verfügung?

Menschen mit Pflegegrad 3 haben einen hohen Unterstützungsbedarf im Alltag – sei es bei der Mobilität, der Körperpflege oder der Haushaltsführung. Der Gesetzgeber sieht für diese Pflegestufe ein breites Spektrum an Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln vor. Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Kategorien, die Leistungsansprüche und die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Er richtet sich an Betroffene, Angehörige und Pflegeberater, die eine konkrete Entscheidungsgrundlage suchen.

Die Auswahl reicht von einfachen Alltagshilfen wie Rollatoren über technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten bis hin zu digitalen Assistenzsystemen. Der folgende Leitfaden hilft Ihnen, die für Ihre individuelle Situation passenden Hilfsmittel zu identifizieren und die Antragsstellung erfolgreich zu meistern.

Was sind die Unterschiede zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 3?

Das deutsche Sozialrecht unterscheidet klar zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf beide Kategorien, jedoch mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Kostendeckungen.

Hilfsmittel (gemäß § 33 SGB V) sind Gegenstände, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen. Sie werden von der Krankenkasse bezuschusst oder vollständig übernommen. Typische Beispiele: Rollstühle, Gehhilfen, Badewannenlifter, Hörgeräte. Bei Pflegegrad 3 liegt der Fokus oft auf Hilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege – etwa ein Pflegebett mit Höhenverstellung oder ein Patientenlifter.

Pflegehilfsmittel (gemäß § 40 SGB XI) dienen der Erleichterung der Pflege oder der Linderung von Beschwerden der pflegebedürftigen Person. Dazu zählen Verbrauchsartikel wie Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen sowie technische Hilfsmittel wie Toilettenstühle oder Pflegebetten. Die Pflegekasse übernimmt hier monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchsartikel, technische Pflegehilfsmittel werden leihweise oder zuschussfähig bis zum tatsächlichen Mietpreis gestellt.

In der Praxis überschneiden sich die Kategorien häufig: Ein Pflegebett kann sowohl als Hilfsmittel (Krankenkasse) als auch als Pflegehilfsmittel (Pflegekasse) beantragt werden. Entscheidend ist der individuelle Bedarf – bei Pflegegrad 3 ist fast immer ein Pflegebett sinnvoll, wenn Beweglichkeit stark eingeschränkt ist.

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Welche Pflegehilfsmittel im Bereich Körperpflege sind bei Pflegegrad 3 empfehlenswert?

Die tägliche Körperpflege stellt bei Pflegegrad 3 oft eine besondere Herausforderung dar. Die folgenden Hilfsmittel können die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern:

  • Duschrollstuhl oder Duschstuhl: Rutschfeste Sitzfläche, höhenverstellbar, mit Armlehnen – erleichtert das Duschen und reduziert Sturzrisiko. Kosten: ca. 80–250 Euro, häufig als Leihgabe der Pflegekasse.
  • Badewannenlifter: Elektrisch oder hydraulisch betrieben, ermöglicht sicheres Ein- und Aussteigen. Bei Pflegegrad 3 meist als Leihgabe der Krankenkasse (Hilfsmittel).
  • Toilettenstuhl oder Toilettensitzerhöhung: Mit klappbaren Armlehnen und sanftem Absenkmechanismus. Kosten: ca. 60–150 Euro. Wird oft als Pflegehilfsmittel bewilligt.
  • Waschhandschuhe und Einmalwaschlappen: Für die schonende Reinigung ohne Wasser – ideal bei Bettlägerigkeit. Verbrauchsartikel, monatlich bis 42 Euro über Pflegekasse abrechenbar.
  • Handtücher mit Saugfunktion und Bettschutzeinlagen: Verhindern Hautreizungen und erleichtern die Pflege im Bett. Zuschussfähig über das Pflegehilfsmittelbudget.

Die meisten dieser Hilfsmittel können Sie über eine Sanitätsfachhandlung beziehen. Lassen Sie sich dort ausführlich beraten – die Kosten werden in der Regel direkt mit der Kasse abgerechnet. Bei Pflegegrad 3 ist die Bewilligung unproblematisch, wenn der Arzt das Hilfsmittel verordnet.

Wie beantragt man technische Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3 korrekt?

Der Antragsprozess für technische Pflegehilfsmittel unterscheidet sich je nach Art des Hilfsmittels. Für reine Pflegehilfsmittel (z. B. Toilettenstuhl, Pflegebettzubehör) reicht in der Regel ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Für Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Badewannenlifter) benötigen Sie eine ärztliche Verordnung gemäß § 33 SGB V.

Praktische Schritte für Pflegegrad 3:

  1. Beratung nutzen: Lassen Sie sich von einem Sanitätshaus oder einer Pflegeberatungsstelle (z. B. Pflegestützpunkt) beraten. Diese stellen oft auch die Kontakt zur Kasse her.
  2. Ärztliche Verordnung einholen: Für Hilfsmittel nach SGB V ist ein Rezept vom Hausarzt oder Facharzt erforderlich. Die Diagnose muss den Bedarf begründen – bei Pflegegrad 3 ist die Pflegebedürftigkeit anerkannt, was die Begründung erleichtert.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Für reine Pflegehilfsmittel (Verbrauchsartikel oder technische Hilfsmittel) senden Sie einen Antrag mit Angabe des Produkts und der Begründung. Nutzen Sie das Formular der Kasse oder ein Musterschreiben.
  4. Kostenübernahme klären: Die Pflegekasse prüft den Antrag innerhalb von 3–4 Wochen. Bei Pflegegrad 3 wird in der Regel bewilligt, wenn das Hilfsmittel die Pflege erleichtert. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Wichtig: Bei technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Liftern wird in der Regel eine Miete vereinbart. Die Kasse übernimmt die Mietkosten – Sie zahlen keinen Eigenanteil. Ausnahme: Höhere Preise als vertraglich vereinbart, dann müssen Sie die Differenz selbst tragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach den Vertragspartnern.

Welche digitalen und smarten Hilfsmittel sind bei Pflegegrad 3 besonders nützlich?

Der technologische Fortschritt bietet auch im Pflegebereich immer mehr smarte Lösungen. Für Menschen mit Pflegegrad 3 können folgende digitale Hilfsmittel die Sicherheit und Lebensqualität deutlich verbessern:

Kategorie Beispiel Vorteil bei Pflegegrad 3 Kostenrahmen (ca.)
Notrufsysteme Hausnotruf, mobiler Notruf Sofortige Alarmierung bei Stürzen oder Notfällen 15–40 €/Monat (Miete)
Smarte Sensoren Bewegungsmelder im Bett, Feuchtigkeitssensoren Frühzeitige Erkennung von Bettflucht, Inkontinenz 50–150 € einmalig
Sprachassistenten Alexa, Google Nest mit Pflege-Apps Stimmensteuerung für Licht, Rollläden, Notruf 30–100 € einmalig
Medikamentenmanager Elektronische Medikamentendispenser Vermeidung von Verwechslungen und Vergessensfehlern 100–300 € einmalig

Die Kranken- und Pflegekassen zahlen smarte Hilfsmittel nur begrenzt – Hausnotrufgeräte werden oft als Pflegehilfsmittel (Mietkosten übernommen) anerkannt. Sprachassistenten und smarte Sensoren sind in der Regel Eigenkauf. Werden sie vom Arzt verordnet, kann die Kasse unter bestimmten Voraussetzungen zuschließen. Informationen zu weiteren Techniken finden Sie in unserem Artikel Technische Hilfen für mehr Selbstständigkeit.

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Welche finanziellen Aspekte sind zu beachten – Kosten und Zuschüsse?

Bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf monatlich 42 Euro Zuschuss für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI (Stand 2025). Dieser Betrag kann für Verbrauchsartikel (Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel) verwendet werden. Sie müssen die Ausgaben nicht detailliert nachweisen – bei Verbrauchsmaterial reicht eine Pauschalabrechnung. Tipp: Lassen Sie sich von der Kasse ein Budgetkonto einrichten.

Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Toilettenstuhl) werden in der Regel leihweise gestellt – die Kasse zahlt die Miete direkt an das Sanitätshaus. Sie zahlen keinen Eigenanteil, es sei denn, Sie wählen ein teureres Modell (Differenz selbst zu tragen). Hilfsmittel nach SGB V (z. B. Rollstuhl) haben oft Zuzahlungen: 10 Euro pro verordnetem Hilfsmittel + 10 % des Kaufpreises (maximal 10 Euro) bei Kauf, bei Miete entfällt die Zuzahlung manchmal. Ausnahmen: für Sozialhilfeempfänger und Kinder entfallen Zuzahlungen.

Bis zu 4.000 Euro Zuschuss jährlich für Wohnraumanpassung (z. B. Türverbreiterung, Rampen) erhalten Sie bei der Pflegekasse. Das ist ein separater Zuschuss, der nicht mit den Pflegehilfsmitteln verrechnet wird. Weitere Details zu allen Geldleistungen finden Sie in unserem Artikel Alle Leistungen und Geldbeträge 2025.

Was sagen Betroffene zu den Hilfsmitteln bei Pflegegrad 3?

In diversen Foren und Beratungsgesprächen berichten Angehörige von Pflegegrad-3-Patienten immer wieder von ähnlichen Erfahrungen. Drei typische Beobachtungen fassen die häufigsten Eindrücke zusammen:

  • „Die Anschaffung eines Pflegebetts war eine immense Erleichterung – sowohl für meine Mutter als auch für mich als Pflegende.“ – Viele Betroffene heben hervor, dass ein elektrisch verstellbares Pflegebett mit Seitengittern das Umlagern, die Körperpflege und das Wenden deutlich vereinfacht. Die anfängliche Skepsis weicht schnell der Dankbarkeit.
  • „Der Hausnotruf gibt mir und meinem Vater ein sicheres Gefühl, ohne dass er sich bevormundet fühlt.“ – Vor allem ältere Menschen mit Pflegegrad 3, die noch allein zu Hause wohnen, schätzen die diskrete Hilfe eines Notrufsystems. Moderne Geräte sind unauffällig und bieten eine automatische Sturzerkennung.
  • „Ich war überrascht, wie einfach die Antragstellung lief – das Sanitätshaus hat fast alles für mich erledigt.“ – Ein häufiges Lob betrifft die Unterstützung durch die Sanitätsfachhandlungen. Diese kennen den Papierkram und helfen bei der Kommunikation mit der Kasse, was den Prozess enorm vereinfacht.

Wenn Sie die Pflege zu Hause organisieren möchten, lesen Sie dazu unseren Artikel Pflege zu Hause organisieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 3

1. Kann ich mit Pflegegrad 3 ein Pflegebett kostenlos erhalten?

Ja, in der Regel erhalten Sie ein Pflegebett als Leihgabe von der Pflegekasse, wenn es ärztlich verordnet wird. Die Kosten für Miete und Service übernimmt die Kasse – Sie zahlen keinen Eigenanteil, es sei denn, Sie wählen ein teureres Modell (Differenz selbst tragen).

2. Wie viel Geld bekomme ich monatlich für Pflegehilfsmittel?

Für Verbrauchsartikel (Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen etc.) haben Sie Anspruch auf bis zu 42 Euro Zuschuss pro Monat. Diesen Betrag können Sie pauschal abrechnen – eine Einzelnachweispflicht besteht nicht. Technische Pflegehilfsmittel werden separat beantragt.

3. Wer entscheidet, welches Hilfsmittel ich bekomme?

Der Arzt verordnet das Hilfsmittel (für SGB V), die Pflegekasse prüft den Antrag auf Pflegehilfsmittel (SGB XI). In der Praxis empfiehlt das Sanitätshaus konkrete Produkte – die Entscheidung liegt letztlich bei der Kasse, die den Bedarf prüft. Der Bedarf ist bei Pflegegrad 3 in der Regel unproblematisch.

4. Kann ich auch selber online Hilfsmittel kaufen und die Rechnung einreichen?

Ja, das ist möglich. Allerdings nur, wenn das Hilfsmittel zuvor von der Kasse bewilligt wurde. Sie reichen die Rechnung ein – die Kasse erstattet den Betrag bis zur Höhe des Zuschusses. Bei teureren Produkten sollten Sie vorher die Kostenübernahme klären, sonst zahlen Sie die Differenz selbst.

5. Brauche ich eine ärztliche Verordnung für einen Toilettenstuhl?

Nein, ein Toilettenstuhl gilt in der Regel als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung, sondern stellen einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Die Bewilligung ist bei Pflegegrad 3 fast immer sicher.

6. Was passiert, wenn ich mit dem bewilligten Hilfsmittel nicht zufrieden bin?

Sie haben ein Umtauschrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, sofern das Hilfsmittel ungebraucht ist. Bei Mietmodellen (z. B. Pflegebett) können Sie einen Wechsel beantragen – wenden Sie sich dazu an das Sanitätshaus oder die Kasse. Eine Begründung (z. B. das Modell passt nicht zur Körpergröße) erleichtert den Tausch.

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