Pflegegrad 3: Technische Hilfen für mehr Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: Technische Hilfen für mehr Selbstständigkeit

Wenn Sie oder ein Angehöriger Pflegegrad 3 haben, ist der Alltag oft von erheblichen Einschränkungen geprägt. Technische Hilfen können hier einen großen Unterschied machen – von einfachen Greifhilfen bis zu modernen Telepräsenzsystemen. Dieser Artikel zeigt, welche Geräte die Pflegekasse bezuschusst, wie Sie Anträge stellen und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Welche technischen Hilfsmittel stehen bei Pflegegrad 3 zur Verfügung?

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Pflegehilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege (z. B. Pflegebetten) und Hilfsmitteln zur eigenständigen Lebensführung (z. B. Rollatoren, Toilettenstühle). Bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (wie Einweghandschuhe, Desinfektion) und zudem auf leihweise oder kaufweise Überlassung von technischen Hilfsmitteln. Besonders gefragt sind:

  • Elektrische Pflegebetten mit Steuerung per Handschalter
  • Lifter (z. B. Personenlifter oder Treppenlifter) – Antrag vorab prüfen
  • Toilettenstuhl mit Rädern und klappbarer Funktion
  • Rollatoren mit Bremsen und Sitzfläche
  • Greifhilfen, Anziehhilfen, Strumpfhelfer
  • Telefon mit großen Tasten oder Freisprecheinrichtung
  • Notrufsysteme für zu Hause (Hausnotruf)

Wichtig: Nicht jedes Gerät wird automatisch übernommen. Die Pflegekasse prüft den individuellen Bedarf – meist reicht ein formloses Attest des Hausarztes. Lesen Sie auch unseren Ratgeber Pflegegrad 3: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel im Überblick für eine vollständige Liste.

Wie beantrage ich technische Hilfen bei Pflegegrad 3?

Der Antrag läuft in der Regel über Ihre Pflegekasse. Sie müssen nicht immer selbst zahlen – die Kasse übernimmt die Kosten vollständig, wenn das Hilfsmittel in der sogenannten Hilfsmittelliste steht. So gehen Sie vor:

  1. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt den Bedarf bestätigen (z. B. „benötigt elektrischen Toilettenstuhl aufgrund eingeschränkter Mobilität“).
  2. Wählen Sie ein zugelassenes Modell (Pflegekasse gibt eine Liste der Leistungserbringer).
  3. Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse – am besten schriftlich per Post oder über das Online-Portal.
  4. Nach Genehmigung erhalten Sie das Hilfsmittel in der Regel leihweise (z. B. Pflegebett) oder bei kleinen Geräten auch als Kauf.

Bei Pflegegrad 3 haben Sie zudem Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 Euro monatlich) – das sind z. B. Bettschutzeinlagen oder Desinfektionstücher. Denken Sie daran: Die Antragstellung kann mit einem Widerspruch verbunden sein, wenn die Kasse nicht alle Kosten übernimmt.

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Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse bei technischen Hilfen?

Das ist ein häufiges Missverständnis: Nicht alle technischen Hilfen werden zu 100 % erstattet. Die Pflegekasse übernimmt nur die Kosten für Hilfsmittel, die in der Hilfsmittelliste des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen aufgeführt sind. Für Pflegegrad 3 gilt:

Hilfsmittel Kostenübernahme durch Kasse (ca.) Eigenanteil (ca.)
Elektrisches Pflegebett 150 € – 400 € (Leihgebühr monatlich) 0 € (Leihgabe)
Rollator (Standard) ca. 100 € – 200 € 0 € nach Genehmigung
Toilettenstuhl mit Rädern ca. 80 € – 150 € 0 €
Greifhilfe (Langarm) ca. 15 € 0 € (als Pflegehilfsmittel)
Hausnotrufsystem ca. 15 € – 30 € monatlich ca. 5 € – 10 € Selbstbeteiligung
Personenlifter (Deckenlifter) ca. 300 € – 600 € leihweise 0 € bei Bedarfsnachweis

Hinweis: Bei teuren Geräten wie Treppenliftern müssen Sie oft einen Eigenanteil von mehreren Hundert Euro zahlen, da die Kasse nur einen Festbetrag übernimmt. Prüfen Sie vor dem Kauf die aktuellen Geldbeträge und Leistungen 2025.

Welche technischen Helfer machen den Alltag mit Pflegegrad 3 leichter?

Praktische Erfahrungen zeigen, dass drei Geräte besonders häufig empfohlen werden:

  • Elektrischer Toilettenstuhl mit Klappfunktion – erleichtert die Toilettennutzung, reduziert Sturzrisiko.
  • Greifhilfe mit Magnet – ideal zum Aufheben von Gegenständen vom Boden (z. B. Schlüssel, Fernbedienung).
  • Telefon mit Bildübertragung (Video-Telefon) – hält Kontakt zu Angehörigen ohne komplizierte Technik.

Viele Nutzer berichten, dass einfache, günstige Helfer oft den größten Effekt haben. Ein Strumpfhelfer (ca. 30 €) oder eine lange Schuhlöffel (ca. 20 €) können das Anziehen deutlich unabhängiger machen. Auch ein Duschhocker mit Armlehnen (ca. 80 €) wird von der Kasse übernommen, wenn die Körperpflege sonst nicht möglich wäre. Mehr Tipps zur Organisation zu Hause finden Sie bei Pflegegrad 3: Pflege zu Hause organisieren.

Wie wähle ich das richtige technische Hilfsmittel aus?

Die Auswahl sollte immer nach individuellem Bedarf und Handhabbarkeit erfolgen. Beachten Sie:

  • Testen Sie vor dem Kauf – viele Sanitätshäuser bieten Leihgeräte für 1–2 Tage an.
  • Achten Sie auf Bedienbarkeit – große Knöpfe, einfache Menüs, robuste Verarbeitung.
  • Fragen Sie nach Wartung – bei Leihgeräten ist die Wartung meist inkludiert.
  • Vergleichen Sie Festbeträge – die Kasse zahlt nur bis zu einem bestimmten Betrag; alles darüber zahlen Sie selbst.

Ein häufiger Fehler: zu teure oder zu komplexe Geräte kaufen, die dann ungenutzt im Schrank stehen. Besser: Mit einfachen Mitteln starten und bei Bedarf upgraden. Das spart Geld und Frust. Falls Sie unsicher sind, welcher Grad der richtige ist, lesen Sie unseren Vergleich Pflegegrad 3 vs. Pflegegrad 4.

Was sagen andere Betroffene zu technischen Hilfen bei Pflegegrad 3?

„Mein Vater (78) hat Pflegegrad 3 – der elektrische Toilettenstuhl war die beste Anschaffung. Er kann jetzt allein auf die Toilette, das gibt ihm viel Würde zurück. Anfangs dachte ich, das sei zu teuer, aber die Kasse hat es leihweise übernommen.“ – Karl-Heinz, 52, pflegender Sohn

„Wir haben einen Hausnotruf mit Sturzsensor. Meine Mutter stürzt oft, aber der Sensor löst automatisch aus. Sie fühlt sich sicherer, und ich habe weniger Stress. Der monatliche Eigenanteil von 8 Euro ist es wert.“ – Susanne, 44, pflegende Tochter

„Greifhilfen sind Gold wert. Ich dachte immer, das klingt albern, aber ohne sie könnte ich meinen Tee nicht mehr holen. Der Strumpfhelfer war anfangs schwierig zu bedienen, aber nach 2 Tagen klappt es. Die Kasse hat alles bezahlt.“ – Helga, 68, selbst betroffen

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Häufig gestellte Fragen zu technischen Hilfen bei Pflegegrad 3

Kann ich ein technisches Hilfsmittel auch ohne Rezept bekommen?

Ja, für viele Hilfsmittel reicht eine formlose ärztliche Bescheinigung. Die Pflegekasse benötigt jedoch in der Regel eine Bestätigung des Bedarfs. Ohne diese zahlen Sie selbst. Für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe brauchen Sie kein Rezept, müssen aber den monatlichen Betrag von 42 € nicht überschreiten.

Welche technischen Hilfen sind bei Pflegegrad 3 nicht empfehlenswert?

Komplexe Geräte mit vielen Funktionen (z. B. Sprachsteuerung per App) überfordern oft ältere Menschen. Auch teure Treppenlifter sind nur sinnvoll, wenn wirklich eine Treppe im Haus ist. Lassen Sie sich von der Pflegeberatung vor Ort (kostenlos) beraten.

Wie lange dauert die Genehmigung eines Antrags?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Bei Fristüberschreitung wird ein Widerspruch empfohlen (lesen Sie unseren Leitfaden Antrag und Widerspruch). In der Regel dauert es 1–2 Wochen, bis Sie Bescheid bekommen.

Kann ich ein Hilfsmittel auch von einem Nachbarn leihen?

Nein, die Pflegekasse übernimmt nur Kosten für Geräte, die von zugelassenen Leistungserbringern (Sanitätshäusern) bezogen werden. Private Weitergabe ist nicht erstattungsfähig. Alles Weitere zu Pflegegeld und Verhinderungspflege.

Gibt es eine Grenze für die Anzahl an Hilfsmitteln pro Monat?

Ja, für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalartikel) liegt die Grenze bei 42 € monatlich. Für technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett) gibt es keine Stückzahlbegrenzung, solange der Bedarf nachgewiesen ist. Sie können auch mehrere Geräte gleichzeitig beantragen, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Was passiert, wenn das Hilfsmittel kaputtgeht?

Bei Leihgeräten ist die Reparatur durch den Leistungserbringer abgedeckt. Bei gekauften Geräten (z. B. Greifhilfe) wenden Sie sich an den Hersteller oder das Sanitätshaus. Die Pflegekasse ersetzt defekte Geräte in der Regel nicht erneut, wenn sie älter als 2 Jahre sind.

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