Pflegegrad 2: Pflegebett, Rollator & Co. – worauf achten?

Pflegegrad 2: Pflegebett, Rollator & Co. – worauf achten?

Wenn ein Angehöriger Pflegegrad 2 erhält, stellen sich viele Fragen zur passenden Ausstattung im Alltag. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen können den Alltag erheblich erleichtern, aber die Auswahl ist riesig. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei der Anschaffung eines Pflegebettes, Rollators oder anderer Hilfsmittel konkret achten müssen, um Fehlkäufe zu vermeiden und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Pflegegrad 2 bedeutet einen erheblichen Hilfebedarf im Alltag, vor allem bei der Mobilität und der Körperpflege. Die richtigen Hilfsmittel sind daher nicht nur Komfort, sondern ein entscheidender Faktor für mehr Selbstständigkeit und Entlastung der Pflegeperson. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die Angebote zu verstehen und die für Ihre Situation passende Auswahl zu treffen.

Welche Pflegehilfsmittel sind bei Pflegegrad 2 tatsächlich sinnvoll?

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 die Kosten für sogenannte Pflegehilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern. Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien: Hilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) und technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollator, Treppenlift). Die monatliche Pauschale für Hilfsmittel zum Verbrauch beträgt 42 Euro (Stand 2025), technische Hilfsmittel werden meist leihweise oder als Zuschuss gewährt.

Für Pflegegrad 2 besonders relevant sind Hilfsmittel, die die Mobilität fördern und die Pflege erleichtern. Dazu zählen:

  • Pflegebetten: Sie reduzieren die Belastung beim Umlagern und verhindern Druckgeschwüre.
  • Rollatoren: Sie geben Sicherheit beim Gehen und ermöglichen kurze Strecken im Haus oder in der Nachbarschaft.
  • Toilettenstühle oder Duschhocker: Sie erleichtern die Körperpflege und erhöhen die Sicherheit im Bad.
  • Hilfsmittel zur Körperpflege: wie Waschhandschuhe, Eincremehilfen oder Nagelscheren mit langem Griff.

Ein häufiger Fehler ist, zu viele Geräte auf einmal anzuschaffen. Konzentrieren Sie sich auf die Bereiche, die im Alltag die größte Herausforderung darstellen – das sind oft die Mobilität (Gehen, Treppensteigen) oder die Körperpflege (Duschen, Anziehen).

Weitere Details zu den Kosten und Leistungen finden Sie in unserem Artikel Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Geldbeträge 2025.

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Pflegebett bei Pflegegrad 2 – immer eine gute Wahl?

Ein Pflegebett ist bei Pflegegrad 2 nicht automatisch notwendig, aber oft sehr sinnvoll – besonders, wenn der Pflegebedürftige viel Zeit im Bett verbringt oder Probleme mit der Atmung, dem Kreislauf oder Druckstellen hat. Die Pflegekasse stellt in der Regel ein leihweises Pflegebett zur Verfügung, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Verstellbarkeit: Ein gutes Pflegebett sollte Kopf- und Fußteil getrennt verstellen können. Für Pflegegrad 2 reicht oft ein Modell mit motorischer Verstellung.
  • Höhenverstellung: Dies erleichtert das Aufstehen und das Pflegepersonal kann rückenschonend arbeiten. Eine elektrische Höhenverstellung ist empfehlenswert.
  • Seitengitter: Sie bieten Schutz vor Herausfallen, können aber auch beengend wirken. Bei Unsicherheiten vorher besprechen.
  • Matratze: Die richtige Matratze (z. B. mit integrierter Druckentlastung) ist genauso wichtig wie das Bett selbst. Die Pflegekasse übernimmt oft die Kosten für eine spezielle Pflegematratze.

Viele Angehörige unterschätzen, dass ein Pflegebett auch den Pflegebedürftigen entlastet – das eigenständige Umlagern oder das Aufrichten zum Essen wird deutlich einfacher. Besprechen Sie den Bedarf mit dem Hausarzt oder dem Pflegedienst. Eine Verordnung benötigen Sie in der Regel vom Arzt, bevor Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Rollator oder Rollstuhl bei Pflegegrad 2 – was passt besser?

Bei Pflegegrad 2 ist die Mobilität oft eingeschränkt, aber nicht vollständig aufgehoben. Ein Rollator kann hier die optimale Lösung sein, da er Gehhilfe und Sitzgelegenheit in einem ist. Wichtig ist die richtige Auswahl nach Körpergröße und Gehfähigkeit:

Eigenschaft Leichter Rollator (Standard) Schwerer Rollator (belastbar bis 150 kg)
Gewicht ca. 6–9 kg ca. 10–14 kg
Reifentyp Hartgummi oder Luftreifen Hartgummi oder gummierte Profile
Klappmechanismus einfach, einhändig möglich oft beidseitig zu bedienen
Sitzfläche ca. 30–35 cm breit ca. 40–45 cm breit
Preis (ca.) ab 150 Euro (Zuzahlung oft gering) ab 250 Euro (Zuzahlung möglich)
Empfohlen für tägliche Spaziergänge, Einkäufe Personen mit höherem Gewicht oder instabilem Gang

Ein Rollstuhl wird bei Pflegegrad 2 nur dann notwendig, wenn Gehen auch mit Hilfsmitteln nicht mehr sicher möglich ist. In diesem Fall ist ein Leihrollstuhl (Standard oder elektrisch) über die Pflegekasse beantragbar. Wichtiger Hinweis: Für Rollatoren gibt es oft keine Kostenerstattung durch die Pflegekasse, aber die Krankenkasse kann bei medizinischer Notwendigkeit zahlen. Lassen Sie sich vor dem Kauf beraten – oft haben Sanitätshäuser Modelle zur Probe.

Welche technischen Hilfsmittel sind bei Pflegegrad 2 besonders gefragt?

Neben Pflegebetten und Rollatoren gibt es zahlreiche technische Geräte, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören:

  • Treppenlifte: Nur bei mehrgeschossigen Wohnungen sinnvoll. Die Kosten (ca. 3.000 – 8.000 Euro) werden oft von der Pflegekasse als Zuschuss bezuschusst (bis zu 4.000 Euro).
  • Hausnotrufsysteme: Sie geben Sicherheit bei Stürzen. Die monatlichen Kosten (ca. 20–30 Euro) können über das Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag gedeckt werden.
  • Hilfsmittel zur Körperpflege: wie Duschhocker (ca. 30–80 Euro), Toilettenstuhl (ca. 50–150 Euro) oder Haltegriffe (ca. 20–50 Euro). Diese werden oft als Pflegehilfsmittel anerkannt.
  • Medikamentendispenser: für die sichere Einnahme bei mehreren Medikamenten. Nach ärztlicher Verordnung möglich.

Besonders gefragt sind Geräte, die Mobilität und Sicherheit kombinieren. Ein Hausnotruf mit Sturzerkennung ist bei vielen Senioren sehr beliebt – er funktioniert meist über einen Funkknopf oder eine Smartwatch. Prüfen Sie vor der Anschaffung immer, ob das Hilfsmittel in der Hilfsmittelliste der Pflegekasse aufgeführt ist. Das spart viel Bürokratie.

Eine vollständige Übersicht über Hilfsmittel bei Pflegegrad 2 finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad 2: Hilfsmittel und technische Unterstützung.

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Wann lohnt sich der Kauf von Pflegehilfsmitteln – und wann die Leihe?

Die Entscheidung zwischen Kauf und Leihe hängt von der voraussichtlichen Nutzungsdauer und den Kosten ab. Die Pflegekasse bietet beides an:

  • Leihe: In der Regel für teure Geräte wie Pflegebetten (ca. 1.500–4.000 Euro Neupreis) oder Rollstühle. Die Pflegekasse stellt diese leihweise zur Verfügung, Sie zahlen nur eine Zuzahlung von 10% (max. 25 Euro pro Monat).
  • Kauf: Bei günstigeren Hilfsmitteln wie Duschhockern, Toilettenstühlen oder Greifhilfen (unter 400 Euro) lohnt sich oft der Kauf. Die Pflegekasse erstattet dann die Kosten bis zur Höhe der Pauschale (42 Euro pro Monat für Verbrauchsmittel) oder leistet einen Zuschuss.

Tipp: Wenn Sie das Hilfsmittel voraussichtlich länger als ein Jahr nutzen, ist der Kauf oft günstiger, weil Sie die monatliche Zuzahlung sparen. Bei Geräten mit kurzer Nutzungsdauer (z. B. während einer Reha) ist die Leihe sinnvoller.

Was sagen Betroffene zu Hilfsmitteln bei Pflegegrad 2?

Viele Angehörige berichten, dass die größte Herausforderung nicht die Auswahl an sich ist, sondern die bürokratischen Hürden. Ein typischer Kommentar lautet: „Wir haben uns direkt nach der Einstufung an den Pflegedienst gewandt – die haben uns genau gesagt, was wir beantragen können. Am Anfang dachten wir, ein Pflegebett wäre zu teuer, aber die Leihe über die Kasse war unkompliziert.“

Ein anderer Betroffener schreibt: „Der Rollator war die beste Anschaffung. Mein Vater hat sich zuerst geweigert, aber jetzt nutzt er ihn täglich für den Einkauf. Wir haben ihn im Sanitätshaus eine Woche testen können – das hat geholfen.“ Häufig wird auch der Tipp gegeben, sich vor dem Antrag genau zu informieren, welche Hilfsmittel die Kasse übernimmt – das spart viel Zeit und Geld.

Ein dritter Erfahrungsbericht hebt hervor: „Der Duschhocker hat den Alltag enorm erleichtert. Vorher war Duschen immer eine Herausforderung. Jetzt kann meine Mutter sich hinsetzen und ich helfe nur noch beim Abtrocknen.“

Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 2

1. Welche Hilfsmittel werden bei Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezahlt?

Die Pflegekasse übernimmt technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Toilettenstühle, Duschhocker und Hausnotrufsysteme. Zudem gibt es eine Pauschale von 42 Euro pro Monat für Verbrauchsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und eine entsprechende Prüfung durch die Kasse.

2. Muss ich für ein Pflegebett bei Pflegegrad 2 etwas zuzahlen?

Ja, Pflegebedürftige zahlen in der Regel eine Zuzahlung von 10% des tariflichen Preises, maximal 25 Euro pro Monat. Die Erstattung der Kosten für die Matratze ist separat geregelt – oft ist eine spezielle Pflegematratze inbegriffen. Bei einer Leihe entfällt die Anschaffungskosten.

3. Kann ich einen Rollator bei Pflegegrad 2 selbst kaufen?

Ja, im Sanitätshaus oder online. Die Kosten (ca. 150–400 Euro) werden von der Krankenkasse übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht (Gehbehinderung, Sturzrisiko). Die Pflegekasse hilft bei der Beantragung der Verordnung. Wichtig: Lassen Sie sich vorher beraten – viele Modelle sind nicht für alle geeignet.

4. Wie läuft die Beantragung von Hilfsmitteln bei Pflegegrad 2 ab?

Schritt 1: Arzttermin vereinbaren – der Arzt stellt eine Verordnung aus. Schritt 2: Mit der Verordnung bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Schritt 3: Die Kasse prüft und bewilligt das Hilfsmittel – oft wird es leihweise zur Verfügung gestellt. Schritt 4: Das Sanitätshaus liefert das Gerät und klärt den Umgang damit.

5. Gibt es einen Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Krankenhilfsmitteln?

Ja: Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege (z. B. Pflegebett, Toilettenstuhl) und werden von der Pflegekasse übernommen. Krankenhilfsmittel werden medizinisch verordnet (z. B. Rollator, Inhalationsgerät) und von der Krankenkasse gezahlt. Für Pflegegrad 2 sind beide relevant – achten Sie auf die richtige Zuständigkeit.

6. Kann ich ein Hilfsmittel auch ohne Arztbesuch beantragen?

Nein, in der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Nur bei Verbrauchsmitteln (z. B. Einmalhandschuhe) ist der Antrag direkt bei der Pflegekasse möglich. Besprechen Sie den Bedarf frühzeitig mit dem Hausarzt, damit die Verordnung rechtzeitig ausgestellt wird.

Wenn Sie weitere Fragen zur Beantragung haben, lesen Sie unseren Artikel Pflegegrad 2 beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung. Für einen Vergleich der Pflegegrade empfehlen wir Pflegegrad 2 vs. Pflegegrad 3: Die wichtigsten Unterschiede.

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